50% PartnerBonus - Mehr Spaß zu zweit!


Die Volkshochschule Oberösterreich hat ein besonderes Angebot geschnürt: Paare, die gemeinsam einen Kurs besuchen, kommen in den Genuss des 50% PartnerBonus. Das heißt, bei gemeinsamer Teilnahme zahlt der Partner nur die Hälfte der Kursgebühr. Zur Auswahl stehen über 1.500 Fremdsprachen-, Fitness- und Gesundheitskurse, die im Programm eigens mit dem 50%-Signet gekennzeichnet sind.

Gönnen Sie sich mit Ihrem Partner ein paar anregende und erholsame Stunden abseits des Alltagsstress und holen Sie sich den 50% PartnerBonus. Denn zu zweit macht’s mehr Spaß!

  • Vorraussetzungen für den 50% PartnerBonus

    • Im Rahmen der Aktion „50% PartnerBonus“ bezahlt ein Partner den vollen Kurspreis und der zweite nur die Hälfte, wenn sie gemeinsam einen mit dem Zeichen „-50%“ gekennzeichneten Kurs besuchen.
    • Die Anmeldung von beiden Partnern (Partner = Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt) muss telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Nebenstelle der Volkshochschule Oberösterreich erfolgen. Anmeldungen per Internet sind bei der Aktion „50% PartnerBonus“ aus technischen Gründen nicht möglich.
    • Der PartnerBonus der Volkshochschule Oberösterreich gilt nicht für die Volkshochschulen der Magistrate Linz, Wels und Steyr.
    • Ausgenommen sind Kurse, die ausschließlich für Frauen oder Männer ausgeschrieben sind.
    • Deutsch-Integrations-Kurse (DIK) sind von dieser Aktion ausgenommen.
    • Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Oberösterreich.

    AK-Leistungskarte


Inhaber einer AK-Leistungskarte erhalten eine 10%ige Ermäßigung (bis max. € 75,-) der Kursgebühr. Der Beitrag ist beim jeweiligen Kurs mit angeführt.

 

    AK-Bildungsbonus


Alle Arbeiterkammer-Mitglieder erhalten eine Förderung im Wert von € 100,- für berufsbezogene Sprach-, EDV- und Persönlichkeitsbildungskurse (Rhetorik etc.) in unserem Institut.

Mit dem AK-Bildungsbonus erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses – zusätzlich zur 10%igen Ermäßigung mit der AK-Leistungskarte - 40% des Kurspreises bis max. 100 € pro Kursjahr rückerstattet. Der AK-Bildungsbonus ist von 1. September bis 31. August gültig.

Der AK-Bildungsbonus wird von der Kursleitung zu Beginn des Kurses ausgegeben – von den TeilnehmerInnen ausgefüllt – und wiederum bei der Kursleitung abgegeben. (Achtung: Es können nur vollständig ausgefüllte AK-Bildungsboni bearbeitet und damit gefördert werden.) Etwaige Restguthaben für den Besuch von weiteren Kursen werden Ihnen von der Arbeiterkammer gut geschrieben.

 

 

    Bildungskonto - Förderungen für ArbeitnehmerInnen durch das Land OÖ


Was wird gefördert?

Berufsorientierte Weiterbildungs- oder Persönlichkeitsbildungsmaßnahmen (d.h. sie vermitteln Qualifikationen, die im Berufsleben unmittelbar zur Anwendung gelangen).
Hobbykurse aller Art werden nicht gefördert.

Die genauen Förderungsrichtlinien finden Sie unter

http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-42E32588/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm

 

 

    Bildungskarenz


Bildungskarenz ist eine Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, sich zwischen 3 und 12 Monaten eine Auszeit für Weiterbildung zu nehmen. Vorraussetzung: ein dreijähriges, ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis bei einem Dienstgeber, dessen Zustimmung und der Nachweis von 16 Wochenstunden für Bildungsmaßnahmen.
Weiterbildungsgeld (EUR 435,90/Monat, für Personen über 45 – Arbeitslosengeld, Zuverdienst ist möglich).
Die Teilnahme an Kursen bei der VHS Oberösterreich wird als Weiterbildung anerkannt.

 

 

    Gewerkschaftsmitglieder


Informieren Sie sich bei Ihrer Fachgewerkschaft, ob und für welche Kurse Sie Zuschüsse erhalten.

 

 

    Steuerliche Absetzmöglichkeiten
 

Viele berufliche Fortbildungen können im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  • Im Internet finden Sie Informationen dazu unter

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Leitfden/TippsfrLohnsteuerzahler/_start.htm

oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.